ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN STAND 01.01.2025
1. GELTUNG
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen VIP DJ Agency, vertreten durch Elias Schöngrundner, im folgenden als ,VIP DJ Agency“ bezeichnet) und dem Kunden (im folgenden aIs „Auftraggeber“ bezeichnet). Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit
ausdrücklich widersprochen.
⦁ 2. VERTRAGSSCHLUSS
Angebote von VIP DJ Agency erfolgen freibleibend und sind unverbindlich. Ein Vertragsabschluss zwischen VIP DJ Agency und seinen Auftraggebern bedarf zu seiner Wirksamkeit einer schriftlichen (per e-Mail ausreichend) Auftragsbestätigung von VIP DJ Agency.
⦁ 3. AUSFALL, LEISTUNG, STORNIERUNG/RÜCKTRITT VOM VERTRAG, KRANKHEIT
3.1 Ausfall
Ist der VIP DJ Agency bzw. dem Auftraggeber die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Streiks, Kriege und Unruhen, Pandemien bzw. Epidemien, Atomunfälle, Terrorismus) nicht möglich, ist VIP DJ Agency bzw. der Auftraggeber berechtigt die Veranstaltung abzusagen. Hierbei ergeben sich weder für den Auftraggeber noch für VIP DJ Agency Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Falle innerhalb von 28 Werktagen per Banküberweisung zurück erstattet.
Ist es aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Hagel, Gewitter, Schnee, Sturm, Überflutung etc.) am Tag der Veranstaltung nicht möglich gebuchte Veranstaltungen im Freien abzuhalten weil dadurch eine Gefahr für das Equipment, die körperliche Unversehrtheit der VIP DJ Agency bzw. der teilnehmenden Gäste besteht und keine (nicht von o.g. Witterungsverhältnissen beeinträchtigten) geeignete (siehe Punkt 8.1 Platzbedarf) räumliche Ausweichmöglichkeit innerhalb der Eventlocation vorhanden ist, ist VIP DJ Agency ist berechtigt, die Veranstaltung zu pausieren bzw. abzubrechen sowie die gelieferte Technik auszuschalten und ggf. auch abzubauen. Eine Fortführung der gebuchten Leistung findet nur dann statt wenn für VIP DJ Agency durch die vorstehend beschriebenen Witterungsverhältnisse keine Gefahr mehr für das Equipment, die körperliche Unversehrtheit der VIP DJ Agency bzw. der teilnehmenden Gäste besteht. Besteht nach 1 Stunde nach Eintritt der vorstehend beschriebenen Witterungsverhältnisse keine Verbesserung bzw. besteht danach lt. Ermessen der VIP DJ Agency weiterhin eine Gefahr für das Equipment, der körperlichen Unversehrtheit der VIP DJ Agency bzw. der teilnehmenden Gäste, ist VIP DJ Agency dazu berechtigt die Veranstaltung abzubrechen und die Eventlocation zu verlassen. Teil- bzw. Gesamtrückerstattungen aufgrund von Verkürzung bzw. Abbruch der Veranstaltung aufgrund vorstehend beschriebenen Umstände sind ausnahmslos ausgeschlossen.
Terminverlegungen aufgrund von vorstehend beschriebenen Umständen bedürfen einer beiderseitigen Bestätigung. Bereits erfüllte Leistungen der gebuchten Leistung (z.B. bereits erfüllte Stunden, An- und Abfahrt, Transport, Reisekosten) werden bei beidseitig bestätigter Terminverlegung weder rückerstattet noch kostenlos nachgeholt. Bei beidseitig bestätigter Terminverlegung fallen für den vereinbarten Ersatztermin nochmals zusätzlich An- und Abfahrt, Reisekosten bzw. Transportkosten an und werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten müssen innerhalb von 14 Werktagen ab Erhalt der Rechnung per Banküberweisung beglichen werden. Noch nicht erfüllte Leistungen werden bei beidseitig bestätigter Terminverlegung ohne Zusatzkosten nachgeholt. Die Warteperiode von 1 Stunde zur Beurteilung der Witterungslage zählt als erfüllte Stundenleistung.
3.2 Leistung
Ist das Abliefern der gebuchten Leistung aufgrund von agenturseitiger Störungen (z.B. kompletter Ausfall der Musikanlage, kompletter Ausfall der Lichttechnik) am Veranstaltungsort, durch Verhinderung am Veranstaltungsort zu erscheinen oder aufgrund sonstiger, nicht von VIP DJ Agency zu vertretender Gründe, nicht möglich, ist VIP DJ Agency bzw. der Auftraggeber berechtigt, die betreffende Veranstaltung abzusagen. Hierbei ergeben sich weder für den Auftraggeber noch für VIP DJ Agency Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Falle innerhalb von 28 Werktagen per Banküberweisung zurück erstattet.
Ausgenommen hiervon sind agenturseitige technische Gebrechen bzw. Ausfälle die innerhalb eines zumutbaren Zeitraums von 30 Minuten behoben werden können bzw. Teilausfälle des Equipments, wenn, trotz Teilausfall, ein Fortführen der Veranstaltung mit ausreichend Ton und Licht gewährleistet werden kann. Weiters ausgenommen hiervon sind technische Gebrechen die bei Equipment auftreten welches nicht von VIP DJ Agency gestellt wurde. Ein Anspruch auf Ersatz von sonstigen Kosten ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber entstehen solche Kosten aufgrund grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Verhaltens seitens VIP DJ Agency.
Teil- oder Gesamtrückerstattungen der gebuchten und bezahlten Leistung aufgrund von Unzufriedenheit mit der Musikauswahl, der Mixtechnik, des technischen Equipments, Lautstärke oder anderweitig ähnlicher subjektiver Gründe, sind ausnahmslos ausgeschlossen.
VIP DJ Agency ist in der Ausgestalltung des Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. Künstlerischen Weisungen des Auftraggebers oder Dritten unterliegt VIP DJ Agency nicht, werden jedoch fallweise und wenn adäquat, gerne angenommen.
Verkürzungen bzw. nicht Inanspruchnahme der Vollen bzw. Teilen der gebuchten Leistung während der Veranstaltung seitens des Auftraggebers sind möglich. Teil- bzw. Gesamtrückerstattungen der gebuchten Leistung sind hierbei jedoch ausnahmslos ausgeschlossen.
Sollte Auftraggeber wünschen, dass VIP DJ Agency während der Veranstaltung bestimmte Musikstücke abspielt, so sind diese bis spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn per e-Mail an: [email protected] zu übermitteln.
3.3 Stornierung/Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich per Mail erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs bei VIP DJ Agency gültig. Im Falle von Absagen seitens des Auftraggebers nach schriftlich (per e-Mail) erfolgter Auftragsbestätigung, behält sich VIP DJ Agency vor, den entstandenen Umsatzverlust wie folgt zu kompensieren und folgende Prozentsätze in Rechnung zu stellen:
Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 03 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.
Im Falle von Rücktritt bzw. Stornierung behält sich VIP DJ Agency das Recht vor die ursprüngliche Rechnung zu stornieren und eine gesonderte Rechnung mit den anfallenden Stornokosten an den Auftraggeber auszustellen, welche innerhalb von 14 Werktagen ab Erhalt der Rechnung per Banküberweisung beglichen werden muss. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Falle innerhalb von 28 Werktagen per Banküberweisung an Auftraggeber zurück erstattet.
Sollte es, nach Absagen einer Veranstaltung, durch den Auftraggeber zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen (Terminverlegung), werden die Stornokosten gesondert geregelt.
3.4 Krankheit
Gebuchte Leistungen können aufgrund eines Krankheitsfalles des Auftraggebers frühestens 36 Stunden bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, durch schriftliche (per e-Mail) Vorlage eines ärztlichen Attests, kostenlos storniert werden. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs bei VIP DJ Agency gültig. Hierbei ergeben sich weder für den Auftraggeber noch für VIP DJ Agency Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Falle innerhalb von 28 Werktagen per Banküberweisung zurück erstattet.
Gebuchte Leistungen können aufgrund eines Krankheitsfalles der VIP DJ Agency frühestens 36 bis spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn, kostenlos storniert werden. Hierbei ergeben sich weder für den Auftraggeber noch für VIP DJ Agency Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Falle innerhalb von 28 Werktagen per Banküberweisung zurück erstattet.
⦁ 4. TERMINVERLEGUNG
Bei einer beiderseitig bestätigten Terminverlegung vor Veranstaltungsbeginn entfallen die Fristen für Stornierungen. Der Auftraggeber hat die Begleichung der vereinbarten Gage vertragsgemäß in voller Höhe bis zum vereinbarten Ersatztermin zu begleichen. Bei bereits gebuchten und bezahlten Leistungen bleibt die bezahlte Gage bei VIP DJ Agency solange bis ein Ersatztermin gefunden wurde. Wird kein Ersatztermin gefunden behält sich VIP DJ Agency das Recht vor die ursprüngliche Rechnung zu stornieren und eine gesonderte Rechnung mit den anfallenden Stornokosten an den Auftraggeber auszustellen, welche innerhalb von 14 Werktagen ab Erhalt der Rechnung per Banküberweisung beglichen werden muss. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Falle innerhalb von 28 Werktagen per Banküberweisung an Auftraggeber zurück erstattet.
⦁ 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem zwischen VIP DJ Agency und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag. Die von VIP DJ Agency gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist mit Zugang einer Auftragsbestätigung von VIP DJ Agency innerhalb von 14 Werktagen ab Erhalt der Rechnung fällig und vom Auftraggeber im Voraus per Banküberweisung unter Angabe der in der Auftragsbestätigung angegebenen Rechnungsnummer auf die in der Auftragsbestätigung genannte Bankverbindung zu entrichten. Schecks, Bargeld, Kreditkarten oder sonstige Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
Kommt der Auftraggeber mit der Verpflichtung zur Zahlung der Gage in Verzug, ist VIP DJ Agency berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 10% zu erheben. VIP DJ Agency ist berechtigt, den Auftritt des gebuchten Service bis zum Eingang/Erhalt der vereinbarten Gage zu verweigern. Im Falle einer Überschreitung der gebuchten Veranstaltungsdauer auf Wunsch des Auftraggebers ist VIP DJ Agency berechtigt, einen Pauschalstundensatz für jede angefangene Stunde in Höhe von € 299,- inkl. MwSt. zu erheben welche gesondert abgerechnet werden und innerhalb 14 Werktagen ab Erhalt der Rechnung per Banküberweisung fällig werden.
⦁ 6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung verantwortlich. Für Personen- und Sachschäden, sowie Diebstahl von gebuchtem Equipment während der Veranstaltung und/oder während dessen Lagerung in der Veranstaltungsstätte haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens VIP DJ Agency verursacht worden ist.
Für Schäden am Equipment oder an Musikdatenträgern von VIP DJ Agency, die während einer Veranstaltung durch den Auftraggeber, seine Gäste, Personal oder sonstige Besucher der Veranstaltungsstätte verursacht werden, haftet Auftraggeber. Der Abschluss möglicher Versicherungen für die vorstehend beschriebenen Risiken obliegt dem Auftraggeber. Von VIP DJ Agency verursachte Schäden haften diese, nicht VIP DJ Agency. VIP DJ Agency haftet nur wenn VIP DJ Agency grob fahrlässig handelt. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schadenersatzansprüche die aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder einem arglistigen Verschweigen von Mängeln durch VIP DJ Agency resultieren. Soweit VIP DJ Agency für leichte Fahrlässigkeit haftet wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
⦁ 7. REGELUNGEN BZGL. DER RÄUMLICHKEITEN
Auftraggeber ist für die Einhaltung ggf. erforderlicher Auflagen und Genehmigungen sowie für den ordnungsgemäßen Zustand der Veranstaltungsstätte verantwortlich. Die Räumlichkeiten sind VIP DJ Agency am Veranstaltungstag für erforderliche Vorbereitungsarbeiten 2 Stunden vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung zur Verfügung zu stellen. Der Auf- und Abbau der Musikanlage erfolgt direkt vor und nach der Veranstaltung. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden. Die Räumlichkeiten müssen VIP DJ Agency und seinen Erfüllungsgehilfen zu diesen Zeiträumen zugänglich und zum ungehinderten Auf- und Abbau frei sein. Zum transportierten des Equipments ist der kürzeste berollbare Weg freizuhalten. Für den Fall, dass das benötigte Equipment über Treppen oder andere nicht berollbare Hindernisse transportiert werden muss, hilft Auftraggeber oder sein Beauftragter VIP DJ Agency bzw. VIP DJ Agency´s Erfüllungsgehilfen mit dem Transport.
⦁ 8. PLATZBEDARF, PARKMÖGLICHKEITEN, STROM, UNTERKUNFT
8.1 Platzbedarf
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass VIP DJ Agency genügend Platz zur Verfügung gestellt bekommt, damit die Technik aufgebaut werden und die Tätigkeit problemlos verlaufen kann. Es müssen min. 4-5m² für den DJ vorhanden sein. Bei Veranstaltungen im Freien garantiert der Auftraggeber einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung. Bei Veranstaltungen auf Booten bzw. Yachten garantiert der Auftraggeber einen ausreichenden Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung, Regen und Wassereintritt.
8.2 Parkmöglichkeiten
Auch muss Auftraggeber dafür sorgen, dass eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes geschaffen wird, damit das Equipment ent- und beladen werden kann.
8.3 Strom
An der Bühne bzw. an dem für VIP DJ Agency vorgesehenen Platz sind vom Auftraggeber geerdete Stromanschlussmöglichkeiten in ausreichender Anzahl vorzusehen (Ausnahme Yachten & Boote). Nach Möglichkeit sollten zwei getrennte geerdete Stromkreise zur Verfügung stehen (1x Licht, 1x Sound, Ausnahme Yachten & Boote). Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass VIP DJ Agency der Strom kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bei Nichteinhaltung der o.g. Voraussetzungen behält sich VIP DJ Agency vor, die Veranstaltung abzubrechen und vom Vertrag zurück zu treten. Teil- bzw. Gesamtrückerstattungen der gebuchten Leistung sind hierbei ausnahmslos ausgeschlossen.
8.4 Unterkunft
Bei Buchungen für Boote & Yachten welche auf offener See bis nach 21 Uhr Ortszeit verweilen bzw. über Nacht auf offener See verweilen, hat der Auftraggeber Sorge zu tragen VIP DJ Agency eine Übernachtungsmöglichkeit inkl. Verpflegung auf dem Boot bzw. der Yacht für mindestens 7 Stunden kostenlos bereitzustellen. Der Auftraggeber erklärt sich bereit Sorge dafür zu tragen dass VIP DJ Agency am selben Hafen abgesetzt wird an welche VIP DJ Agency das Boot bzw. die Yacht betreten hat. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein behaltet sich VIP DJ Agency vor die aufkommenden Heimreise- und Transportkosten zzgl. einer Pauschale für Mehraufwand und eventuelle Umsatzeinbußen in Höhe von € 799 inkl. MwSt., dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen, welche innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung per Banküberweisung beglichen werden muss.
⦁ 9. EINHALTUNG LOKALER GESETZE UND AUFLAGEN BEI RUHESTÖRUNG
VIP DJ Agency richtet sich nach gesetzlichen Auflagen im Rahmen von örtlichen Ruhestörungsgesetzen welche u.a. Lärm im Freien und dessen maximale Dezibel Lautstärke festlegen. Das Musizieren im Freien findet nur zwischen 9 Uhr bis 22 Uhr Ortszeit statt unter Einhaltung der örtlichen Auflagen zur maximalen Dezibelbelastung (Ausnahme: Veranstaltungen auf offener See). Je nach Räumlichkeit und Lage der Eventlocation kann ab 22 Uhr innerhalb von Räumlichkeiten weiter gespielt werden in einer angemessenen Lautstärke. VIP DJ Agency behält sich vor dass Event jederzeit abzubrechen sofern die Einhaltung der örtlichen Auflagen durch den Auftraggeber in Frage gestellt werden. Teil- bzw. Gesamtrückerstattungen der gebuchten Leistung sind hierbei ausnahmslos ausgeschlossen.
⦁ 10. BEWIRTUNG & PAUSEN
Auftraggeber stellt VIP DJ Agency und ggf. Begleitpersonen, wie z.B. Fahrer, Technikern, während der Veranstaltung ab Beginn der Veranstaltung in angemessenem Umfang Essen und Getränke kostenlos zur Verfügung.
VIP DJ Agency behält sich das Recht vor für jede gebuchte Stunde eine Pause von maximal 10 Minuten einzuhalten. Ab 4 Stunden behält sich VIP DJ Agency das Recht vor eine einmalige Pause von maximal 30 Minuten einzuhalten, zusätzlich zu den stündlichen Pausen. In beiden Fällen wird eine kontinuierliche musikalische Bespielung (z.B. über eine Playlist während der Pausen) seitens VIP DJ Agency gewährleistet.
⦁ 11. SCHUTZ DER PERSONEN UND DES EQUIPMENTS
Wird eine Bühne gestellt, so hat diese waagerecht, stabil, und sicher zu sein. Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das durch VIP DJ Agency bereit gestellte Equipment nicht durch Unberechtigte auf- oder abgebaut, bewegt, bedient oder in anderer Art und Weise genutzt oder beeinträchtigt wird. Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sich während der Anwendung von Pyrotechnik oder anderen brandgefährlichen Maßnahmen keine leicht entflammbaren Stoffe (z.B. Dekoration aus Papier, Vorhänge aus Stoff etc.) in unmittelbarer Nähe des Künstlers bzw. dessen Equipment befindet. Sollte dies von Auftraggeber nicht beachtet werden, so haftet er für eventuell entstehende Schäden.
VIP DJ Agency ist berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen sowİe die gelieferte Technik auszuschalten und ggf. auch abzubauen, wenn durch das Wetter oder andere Umstände eine Gefahr für das Equipment oder für die körperliche Unversehrtheit der VIP DJ Agency bzw. der teilnehmenden Gäste besteht.
VIP DJ Agency ist berechtigt, die Veranstaltung abzubrechen sowie die gelieferte Technik auszuschalten und ggf. auch abzubauen bei Veranstaltungen auf Booten bzw. Yachten wenn sich das Boot bzw. die Yacht nicht in Ankerposition befindet bzw. wenn durch die Bewegungen des Wassers (Wellengang) oder Eintritt von Wasser eine Gefahr für das Equipment oder die für die körperliche Unversehrtheit der VIP DJ Agency bzw. der teilnehmen Gäste besteht. In all diesen Fällen bleibt der Anspruch von VIP DJ Agency auf die vereinbarte Gage und die Erstattung von Kosten in voller Höhe bestehen. Außerdem ist Auftraggeber nicht berechtigt, Schadensansprüche irgendwelcher Art gegen VIP DJ Agency geltend zu machen, wenn das Equipment gemäß den vorstehenden Vorschriften abgeschaltet oder abgebaut werden muss.
Wird VIP DJ Agency von Auftraggeber eine externe Ton- und/oder Lichtanlage zur Verfügung gestellt, mit welcher die Agentur ihre Tätigkeit erfüllen soll, ist diese unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Besonderheiten dieser Anlage werden vor der Veranstaltung besprochen (Einweisung durch Auftraggeber, bzw. dessen Beauftragten oder Techniker). VIP DJ Agency haftet nicht für Schäden an extern gestelltem Equipment, es sei denn diese wurden grob fahrlässig oder durch Arglist von VIP DJ Agency verursacht.
⦁ 12. VERMIETUNG VON EQUIPMENT
Gemietetes Equipment wird 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn zur Eventlocation angeliefert und spätestens 1 Stunde nach Veranstaltungsende wieder abgeholt. Auftraggeber ist für den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Equipment verantwortlich. Für Personen- und Sachschäden, sowie Diebstahl von gebuchtem Equipment während der Veranstaltung und/oder während dessen Lagerung in der Veranstaltungsstätte haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens VIP DJ Agency verursacht worden ist. Für Schäden am Equipment oder an Musikdatenträgern von VIP DJ Agency, die während einer Veranstaltung durch den Auftraggeber, seine Gäste, Personal oder sonstige Besucher der Veranstaltungsstätte verursacht werden, haftet Auftraggeber. Ist es aufgrund von Witterungsverhältnissen (Regen, Hagel, Gewitter, Schnee, Sturm, Überflutung etc.) am Tag der Veranstaltung nicht möglich mit dem gebuchtem Equipment Veranstaltungen im Freien abzuhalten weil dadurch eine Gefahr für das Equipment bzw. die körperliche Unversehrtheit der teilnehmenden Gäste besteht und keine (nicht vorstehend beschriebenen Witterungsverhältnissen beeinträchtigten) geeignete räumliche Ausweichmöglichkeit innerhalb der Eventlocation vorhanden ist, ist Auftraggeber verpflichtet, die gelieferte Technik auszuschalten und ggf. auch abzubauen und ordnungsgemäß zu lagern, so das keine Schäden am Equipment entstehen bzw. keine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit der teilnehmenden Gäste entsteht. Auftraggeber bekommt vor Aufbau des gemieteten Equipment eine Einweisung von VIP DJ Agency betreffend der sachgemäßen Inbetriebnahme bzw. Auf- und Abbau der Geräte.
Der Abschluss möglicher Versicherungen für die vorstehend beschriebenen Risiken obliegt dem Auftraggeber. Teil- bzw. Gesamtrückerstattungen aufgrund von Verkürzung der Mietdauer aufgrund vorstehend beschriebenen Umständen sind ausnahmslos ausgeschlossen. Der Zustand und die Funktionstüchtigkeit des Equipments wird von VIP DJ Agency vor und nach jeder Anmietung geprüft und dokumentiert. Equipment lässt sich frühestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, nach Verfügbarkeit, reservieren bzw. anmieten (nur für den Standort Mallorca). Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich per Mail erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs bei VIP DJ Agency gültig. Im Falle von Absagen seitens des Auftraggebers nach schriftlich (per e-Mail) erfolgter Auftragsbestätigung, behält sich VIP DJ Agency vor, den entstandenen Umsatzverlust wie folgt zu kompensieren und folgende Prozentsätze in Rechnung zu stellen:
Rücktritt bis 13 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 03 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.
Im Falle von Rücktritt bzw. Stornierung behält sich VIP DJ Agency das Recht vor die ursprüngliche Rechnung zu stornieren und eine gesonderte Rechnung mit den anfallenden Stornokosten an den Auftraggeber auszustellen, welche innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung per Banküberweisung beglichen werden muss. Bereits getätigte Zahlungen werden in diesem Falle innerhalb von 28 Werktagen per Banküberweisung an Auftraggeber zurück erstattet.
Verkürzungen bzw. nicht Inanspruchnahme der Vollen bzw. Teilen der gebuchten Leistung während der Veranstaltung seitens des Auftraggebers sind möglich. Teil- bzw. Gesamtrückerstattungen der gebuchten Leistung sind hierbei jedoch ausnahmslos ausgeschlossen.
Sollte es, nach Absagen einer Veranstaltung, durch den Auftraggeber zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen (Terminverlegung), werden die Stornokosten gesondert geregelt. Siehe dazu Punkt 4. Terminverlegung.
⦁ 13. WERBUNG
Auftraggeber gestattet VIP DJ Agency kostenlos die Auslage bzw. Weitergabe von WerbemateriaIien am Veranstaltungsort.
⦁ 14. DATENSCHUTZ
VIP DJ Agency speichert über den Auftraggeber im Rahmen des Vertragsabschlusses anfallende personenbezogene Daten mit automatischer Datenverarbeitung. VIP DJ Agency wird die anlässlich des Vertragsabschlusses erhobenen Kundendaten lediglich zum Zweck und im Zusammenhang mit der Vertragsbegründung und -erfüllung, der Aufnahme, Abwicklung und Abrechnung der Buchung, erheben, bearbeiten, speichern oder sonst nutzen. Sämtliche Kundendaten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten zu werblichen Zwecken geschieht nicht ohne Einwilligung oder Zustimmung des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann eine seinerseits etwaig erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Auftraggeber ist ferner berechtigt, auf Verlangen jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten unentgeltlich bei VIP DJ Agency beauskunftet zu erhalten.
⦁ 15. GEMA
Alle anfälligen Gebühren für die GEMA werden vom Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt (gilt nicht für Veranstaltungen im privaten Rahmen).
⦁ 16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
In allen Rechtsbeziehungen zwischen VIP DJ Agency und seinem Auftraggeber findet das geltende Recht Spaniens Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird Palma de Mallorca vereinbart. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu lhrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Abtretung der Rechte der Parteien aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass dich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle anstelle der unwirksamen oder ungültigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine neue, wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und mir Wirkung ab Vertragsschluss gelten soll.
Cala Serena, den 01.01.2025